Unverständnis und Empörung bezüglich der weiteren Abbauzulassung

PRESSEMITTEILUNG

Mit Unverständnis und Empörung reagiert die Bergschadensgemeinschaft Völklingen e.V. auf die derzeitige Schelte der Bergbaubetroffenen und der Mittelstadt Völklingen durch die Deutsche Steinkohle AG bezüglich der weiteren Abbauzulassung für das Westfeld (W83-3).

Nach Ansicht des Vorstandes der Gemeinschaft hat sich das Unternehmen ausschließlich selbst in die jetzige Situation gebracht.

In den ausgelegten Planungsunterlagen vom 13.02.2003 (Plan-Nr. 217-2002) wurde nämlich der Abbauzeitraum für den Streb W83-3 mit Beginn 01/2005 und Ende 01/2006 dargelegt.

Selbst im Dezember 2003 werden in den Planungsunterlagen zum W83-3 (Plan-Nr. 165/03) der Abbaubeginn des Strebes mit 11/2004 und das Ende mit 01/2006 beschrieben. Ein früherer Abbaubeginn war bis vor wenigen Tagen nie vorgesehen.

Diese Plandaten stehen naturgemäß im engen Zusammenhang mit den Abbauzeiten für den gelaufenen Streb W83-1/2. Dieser sollte nämlich in der Zeit von 11/2003 bis 12/2004 stattfinden. In der Bürgerinfo der DSK vom November 2003 heißt es hierzu wörtlich: „ Erster Kohleabbau in Flöz 3 Streb W83-1/2 angelaufen“, also im November 2003, und weiter heißt es, der Streb werde „voraussichtlich bis zum ersten Quartal 2005 abgebaut sein“.

Planunterlagen unterliegen aber scheinbar bei der DSK der Beliebigkeit, denn tatsächlich endete dieser Abbau bereits im Juli 2004, verursacht durch eine extreme Steigerung der Abbaugeschwindigkeit, mit der Folge, dass die Bergschäden in Fürstenhausen ins Uferlose gestiegen sind.

Das im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erstellte Gutachten Kratzsch ging in seinen Berechnungen von einer Abbaugeschwindigkeit von 2 bis 3m/d aus, tatsächlich erreicht wurden wohl Abbaugeschwindigkeiten von 5 bis 7m täglich. Ausschließlich hieraus sind die neuesten Erkenntnisse über das Schadensaufkommen in Fürstenhausen zu erklären. Und dies obwohl dem Unternehmen als auch den Zulassungsbehörden klar ist, dass Je größer die Abbaugeschwindigkeit ist um so ist größer die kinetische zusätzliche Spannung im Gebäude; je größer die kinetische zusätzliche Spannung im Gebäude um so größer sind die Bergschäden im Gebäude.

Im Übrigen hat die Bergbehörde bereits vor einem Jahr (Vermerk vom 09.09.2003) zutreffend festgestellt, dass „die Schäden die Grenzen des Zumutbaren überschreiten werden“ und dass „gemeinschädliche Einwirkungen drohen“. Mit dieser Begründung wurde 2003 der Abbau der Strebe W83-3 und W83-4 nicht zugelassen. Zwischenzeitlich wurden durch die Bergbehörde neue Berechnungen hinsichtlich des zu erwartenden Schadensbildes vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass 12 weitere Objekte mit Schieflagen von mehr als 30 mm zu rechnen haben.

Der Gemeinschaden ist somit eingetreten, im übrigen auch durch das von der Mittelstadt Völklingen in Auftrag gegebene Gutachten Prof. Frentz bestätigt. Auch hier spielt die DSK mit gezinkten Karten, wenn sie behauptet, dass das Gutachten ausschließlich bei dieser Feststellung mit einem besonderen Honorar ausgestattet sei.

Das anfallende Honorar wurde zwischen der Mittelstadt Völklingen und dem Gutachter ausgehandelt. Die Bergschadensgemeinschaft hat sich ausschließlich verpflichtet Teile des Honorars der Mittelstadt Völklingen zu erstatten. Für den Fall, dass dieses Gutachten zu einer Versagung des geplanten Abbaus führt, wird der Anteil des an die Mittelstadt Völklingen zu entrichtenden Anteils höher ausfallen. Hier von einem ergebnisorientierten Honorar zu sprechen ist schlichtweg falsch.

Insoweit haben die Feststellungen des Gutachtens, dass weiterer Abbau rechtswidrig sei, weiterhin Bestand, denn nirgendwo in Europa gibt es aktuell eine mit Fürstenhausen vergleichbare menschengeschaffene Katastrophe.

Pressemitteilung der Bergschadensgemeinschaft Gemeindebezirk Völklingen e.V.