Widerstand lohnt sich

Großer Erfolg für vom Tagebau Betroffene Bürger im Bereich Garzweiler II

Weitreichende Auswirkungen auf das Bundesberggesetz und damit auch auf den Bereich Steinkohle dürfte ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes haben. Bereits am Donnerstag hatte das Leipziger Gericht entschieden, dass Grundstücksbesitzer im Bereich des Braunkohletagebaus bereits gegen den Rahmenbetriebsplan klagen können.

In diesem Zusammenhang scheint besonders interessant, dass ein Tagebau auch öffentlichem Interesse widersprechen kann, wenn es nicht notwendig ist, Bodenschätze zur Sicherung der Rohstoffversorgung abzubauen.

Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter: „Zwischenzeitlich kann der Tagebau zwar einstweilen weitergeführt werden. Wir sind aber zuversichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht nunmehr im Sinne der Betroffenen entscheidet und die Weiterführung von Garzweiler II stoppen wird. Das Urteil zeigt: Widerstand gegen den energiewirtschaftlich ebenso überflüssigen, wie ökologisch unvertretbaren und sozial unverträglichen Tagebau lohnt sich.“

Eine Feststellung, die wir ebenso für den Bereich der heimischen Steinkohle teilen. Der BIB wünschen wir in Leipzig weiterhin viel Erfolg!

Quellen:
– taz: Neues vom Baggerloch
– BUND: „Historischer Erfolg für Tagebaugegner“
– IGAB-Saar.de: Rechtsstaat?