Forderungen an die neue saarländische Landesregierung

Forderungen an die neue saarländische Landesregierung

1. Sofortiger Stopp des Bergbaus mit Auswirkungen auf bewohnte Ortslagen

2. Sozialverträglichkeit auch für Bergbaubetroffene

3. Vollständige und umfassende Entschädigung aller Bergbauschäden und Aus-gleich des Werteverlustes – merkantiler Minderwert durch den Bergbau an den Immobilien und Grundstücken am Privat- und kommunalen Vermögen. Kont-rolle der Bergschadensregulierung durch die Regierung.

4. Detaillierte Auflistung aller Standorte saarländischer Kohleförderung, karto-graphierte Problemzonen mit einer monetären Bewertung der Ewigkeitslasten in einem Altbergbaukataster des saarländischen Bergbaues vom Beginn bis ins Heute durch den Steinkohlebergbau in den betroffenen Regionen. Verant-wortung für die Sicherung und Beseitigung der Schäden auch über das Jahr 2018 hinaus durch den Verursacher, die Evonik AG oder den Rechts-nachfolger des verantwortlichen Bergbauunternehmens Transparenz über die Finanzierung der Altlasten durch die Kohlestiftung, Evonik oder durch das Saarland.

5. Der Auslauf des Bergbaues 2012 muss von der Regierung begleitet werden. Die RAG darf nicht aus dem Saarland abziehen und die Saarländer auf den Ewigkeitskosten sitzen lassen. Der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar ist in diesen Prozess als gleichwertiger Partner und als Kontrollorgan zu integrieren.

6. Umfassende regionale Strukturhilfen für die Bergbauregionen aus dem Topf der von RAG und Evonik zugesagten 100 Millionen € anlässlich der Gründung der Kohlestiftung. Diese zugesagte Strukturhilfe darf ausschließlich nur in die durch die Kohleförderung betroffenen Gebiete fließen.

7. Bereitstellung von innovativen Ersatzarbeitsplätzen für die wegfallenden Arbeitsplätze im Bergbau durch Evonik AG als Beitrag zum Strukturwandel und als Wiedergutmachung für die erhaltenen Subventionen und Vergünstig-ungen vergangener Jahrzehnte.

8. Stimme und Sitz der Bergbaubetroffenen in der Kohlestiftung

9. Stopp jeglicher Kohlesubventionen und Neugestaltung bestehender Verpflichtungen zugunsten alternativer Energien

10. Kein Sofortvollzug für das letzte abzubauende Kohlefeld Wahlschied Ost

11. Aufstellung neuer Seismographen und Beibehaltung aller Seismographen-standorte bis zum Bergbauende im 2012 in den von den bergbaubedingten Erdbeben betroffenen Gebieten durch die RAG/DSK

12. Die IGAB befürchtet auch weiterhin, dass es im aktuellen Abbaufeld „Wahlschied“ zu erheblichen Schäden durch bergbaubedingte Erdbeben, auch außerhalb der von der RAG/DSK festgelegten Schadenslinen kommen wird. Die IGAB fordert die saarländische Landesregierung auf die Grenze der Schwinggeschwindigkeit bei bergbaubedingten Erdbeben von 10mm/sek, bei der sie laut den Genehmigungsunterlagen für das Feld Wahlscheid Ost Auflagen für den weiteren Abbau bestimmt auf den durch die DIN 4150 belegten Grenzwert von 5mm/sek herabzusetzen. Die IGAB fordert die Landesregierung auf, die Maßnahmen nach einem bergbauinduzierten Erd-beben zu benennen und zu veröffentlichen.

13. Die IGAB fordert die Offenenlegung aller saarländischen Kohlelagerstätten